Die neue Altersvorsorgereform könnte für viele Eigentümer weitreichende Vorteile bringen. In einer Pressemitteilung lobt der Verband der privaten Bausparkassen die Reform. Dadurch werde die Eigenheimrente gestärkt, was vor allem für Selbstgenutzer von erheblichem Interesse sei.

Mit dem am heutigen Montag vom Bundestag verabschiedeten Altersvorsorgereformgesetz stärkt die Politik die kapitalmarktorientierte Altersvorsorge. Dabei wird jedoch oft übersehen, dass die Reform auch wichtige Verbesserungen für die private Altersvorsorge in Form von Wohneigentum mit sich bringt. Christian König, Hauptgeschäftsführer des Verbandes, und Axel Guthmann, Verbandsdirektor der Landesbauparkassen, betonen die gleichberechtigte Förderung des Sparens für die eigene Immobilie und der Tilgung von Wohnungsbaudarlehen.

Gestärkte Eigenheimrente für Selbstnutzende

Betroffen von den Neuerungen sind insbesondere Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende, die von geförderten Spar- und Tilgungsbeiträgen für selbstgenutztes Wohneigentum profitieren können. Diese Zielgruppe ist häufig nicht gesetzlich rentenversichert und legt großen Wert auf Wohneigentum als Teil ihrer privaten Vorsorge. König hebt hervor, dass Wohneigentum für viele Menschen ein wesentlicher Baustein in der Altersvorsorge darstellt.

Die Eigenheimrente, die seit ihrer Einführung im Jahr 2008 an Bedeutung gewonnen und verglichen mit anderen Altersvorsorgemöglichkeiten an Attraktivität verloren hat, biete nun erneut Chancen. Diese Reform ermöglicht es, das Ansparen von Eigenkapital und die Rückzahlung von Wohnungsbaudarlehen zu fördern. Wer mit einer Einzahlung von 1.800 Euro pro Jahr rechnet, kann auf staatliche Zuschüsse von bis zu 540 Euro zählen, was die Versorgung im Alter aufbaut und die finanzielle Sicherheit erhöht.

Fördermöglichkeiten für Familien

Eine besondere Erleichterung bietet die Reform für Familien mit Kindern: Jedes Kind berechtigt zu einer zusätzlichen Förderung von bis zu 300 Euro pro Jahr, was ein hervorragendes Angebot für Familien darstellt. Eine vierköpfige Familie kann mit einer jährlichen Sparleistung von 3.600 Euro und einer Förderquote von 250 Prozent insgesamt mehr als 5.000 Euro in ihre Altersvorsorge investieren, rechnet der Verband vor.

Ein bedeutender weiterer Vorteil ist der Anstieg des Sonderausgabenabzugs, der von 2.100 Euro auf 2.340 Euro erhöht wird. Dies ermöglicht es Beiträge, die zur Altersvorsorge geleistet werden, steuerlich geltend zu machen, was dem zukünftigen Rentner zusätzliche Spielräume beim Versteuern seiner Altersvorsorge gibt.

Der Verband lobt außerdem die versteuerungsfreundliche Regelung bezüglich der Eigenheimrente, da die Besteuerung innerhalb von fünf Jahren nach Rentenbeginn abgeschlossen sein soll. Dies erlaube den Eigentümern in der Rentenphase erheblich mehr Flexibilität, insbesondere wenn die Immobilie verkauft oder vermietet wird.

Insgesamt zeige die neue Altersvorsorgereform, dass die politische Entscheidung einen Schritt in die richtige Richtung darstellt für all jene, die ihre private Altersvorsorge durch Eigentum absichern möchten.

Quelle: Verband der privaten Bausparkassen