München (BFH)

⁣Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die Vollverzinsung von Umsatzsteuern nicht gegen das Unionsrecht verstößt. Diese Entscheidung könnte für Unternehmen von Bedeutung sein, die mit Steuernachforderungen konfrontiert sind.

Kurz erklärt:

  • Der Bundesfinanzhof bekräftigt die Rechtmäßigkeit der Vollverzinsung der Umsatzsteuer.
  • Die Entscheidung betrifft Unternehmen, die zu Unrecht Vorsteuer abgezogen haben.
  • Die Regelung dient dem Ausgleich zwischen unterschiedlichen Steuerschuldnern.
  • Die Vorschrift verletzt nicht die Grundsätze des Unionsrechts.

Vollverzinsung der Umsatzsteuer rechtmäßig

Im Streitfall hatte das Finanzamt einer Klägerin einen zuvor zu Unrecht geltend gemachten Vorsteuerabzug korrigiert. Dies führte zu Steuernachforderungen und einer Verzinsung dieser Nachforderungen gemäß § 233a AO. Die Klägerin argumentierte, die Vollverzinsung sei eine unzulässige Sanktion gemäß Unionsrecht.

Der Bundesfinanzhof wies diese Argumentation zurück. Er bestätigte, dass die Vollverzinsung einen Ausgleich zwischen Steuerschuldnern schafft und dass diese Regelung nicht gegen das Unionsrecht verstößt. Die Vorschrift erfüllt die Anforderungen der Verfahrensautonomie der Mitgliedstaaten.

Bedeutung der Entscheidung für Unternehmen

Die Entscheidung hat klare Auswirkungen auf Unternehmen, die mit Steuernachforderungen konfrontiert sind. Sie müssen sich darauf einstellen, dass Nachforderungszinsen auch bei unrechtmäßig geltend gemachten Vorsteuerabzügen anfallen können. Die Rechtmäßigkeit der Verzinsung bleibt bestehen, was ein potenzielles Risiko für Unternehmen darstellt, die in ähnlichen Situationen sind.

Quelle: Bundesfinanzhof