Auch unentgeltliche Nebentätigkeiten können die Steuervergünstigung für Grundbesitz kosten. Das hat der BFH für Oldtimer als Wertanlage entschieden.

Kurz erklärt:

  • Die erweiterte Grundstückskürzung fällt weg, wenn eine nicht erlaubte Nebentätigkeit vorliegt.
  • Das gilt auch dann, wenn mit dieser Tätigkeit keine Einnahmen erzielt werden.
  • Im Streitfall ging es um zwei Oldtimer, die eine GmbH als Wertanlage hielt.
  • Der BFH bestätigte damit das Urteil der Vorinstanz.

Oldtimer als Wertanlage können die Steuervergünstigung gefährden

Für Unternehmen mit eigenem Grundbesitz ist die Entscheidung wichtig: Wer die erweiterte Grundstückskürzung nutzen will, muss sich strikt auf die erlaubten Tätigkeiten beschränken. Schon eine nicht ausdrücklich zugelassene Nebentätigkeit kann die Steuervergünstigung gefährden. Nach dem Urteil reicht dafür auch aus, dass die Tätigkeit unentgeltlich bleibt.

Im entschiedenen Fall hatte eine GmbH neben Grundbesitz und Kapitalvermögen zwei Oldtimer im Anlagevermögen gehalten, um deren Wert zu steigern. Einnahmen daraus erzielte sie nicht. Trotzdem sah der BFH darin einen Grund, die erweiterte Kürzung zu versagen. Für die Praxis heißt das: Nicht nur zusätzliche Erlöse sind riskant, sondern schon der Bestand oder das Halten von Vermögensgegenständen kann schaden, wenn es außerhalb des engen zulässigen Rahmens liegt.

Quelle: Bundesfinanzhof
Bild: KI-generiertes Symbolbild