Stellplatzkosten zur Zweitwohnung können zusätzlich absetzbar sein. Das senkt das Steuer-Risiko bei doppelter Haushaltsführung.

Kurz erklärt:

  • Bei einer doppelten Haushaltsführung sind Mietkosten für die Zweitwohnung bis 1.000 Euro im Monat begrenzt.
  • Ein zusätzlicher Kfz-Stellplatz fällt nicht in diesen Unterkunftshöchstbetrag.
  • Die Kosten sind abziehbar, wenn der Stellplatz notwendig ist.
  • Der BFH stellt klar: Auch ein getrennt oder gemeinsam vermieteter Stellplatz kann berücksichtigt werden.

BFH lässt Stellplatzkosten neben der Wohnung zu

Unternehmen und Beschäftigte sollten bei einer doppelten Haushaltsführung genauer auf die Wohnkosten schauen. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die 1.000-Euro-Grenze nur für die Unterkunft selbst gilt. Kosten für einen Stellplatz an der Zweitwohnung können daneben als Werbungskosten abziehbar sein, wenn sie erforderlich sind.

Im entschiedenen Fall zahlte ein Arbeitnehmer in Hamburg 170 Euro im Monat für einen Stellplatz zusätzlich zur Zweitwohnung. Das Finanzamt wollte den Abzug wegen des bereits ausgeschöpften Höchstbetrags nicht zulassen. Der BFH gab jedoch dem Kläger recht und bestätigte damit die Vorinstanz. Entscheidend war auch die angespannte Parkplatzsituation in Hamburg. Außerdem spielt es laut Gericht keine Rolle, ob Stellplatz und Wohnung zusammen oder getrennt angemietet werden.

Quelle: Bundesfinanzhof
Bild: KI-generiertes Symbolbild